DFB-Sportgericht
65.400 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 65.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 11. Mai 2024 zündeten Kieler Zuschauer insgesamt 62 Bengalische Feuer, zwölf Blinker und zehn Rauchtöpfe. Zudem strömten nach Abpfiff zahlreiche Kieler Anhänger auf den Rasen, wovon einer den Düsseldorfer Torwart attackierte.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

128.800 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 128.800 Euro.
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Berufung von Hansa Rostock: Bundesgericht ändert Urteil ab
Im Verfahren bezüglich des Meisterschaftsspiels der U 19-DFB-Nachwuchsliga zwischen Hansa Rostock und Holstein Kiel hat das DFB-Bundesgericht auf die Berufung von Hansa Rostock das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. März abgeändert und neu gefasst.