6480 Euro Geldstrafe für Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6480 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn am 25. November 2018 brannten Heidenheimer Zuschauer acht Bengalische Feuer ab. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Begegnung eine halbe Minute unterbrochen werden. In der 72. Minute wurden im Heidenheimer Zuschauerbereich erneut Bengalische Feuer entzündet, mindestens zehn. Deshalb musste die Partie ein weiteres Mal unterbrochen werden, diesmal für rund eine Minute.

Eine entsprechende Täterermittlung führte für den Verein nach dem geltenden Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Geldstrafe um 50 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6480 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn am 25. November 2018 brannten Heidenheimer Zuschauer acht Bengalische Feuer ab. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Begegnung eine halbe Minute unterbrochen werden. In der 72. Minute wurden im Heidenheimer Zuschauerbereich erneut Bengalische Feuer entzündet, mindestens zehn. Deshalb musste die Partie ein weiteres Mal unterbrochen werden, diesmal für rund eine Minute.

Eine entsprechende Täterermittlung führte für den Verein nach dem geltenden Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der Geldstrafe um 50 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.