6450 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 6450 Euro belegt.

Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 19. März 2022 brannten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Aufgrund einer Täteridentifizierung durch den Verein wurde die dafür gemäß Strafzumessungsleitfaden fällige Geldstrafe von 3000 auf 2250 Euro reduziert.

Während des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 3. April 2022 wurden innerhalb des Gästebereiches mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Strafe hierfür beträgt gemäß Strafzumessungsleitfaden 4200 Euro.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 6450 Euro belegt.

Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 19. März 2022 brannten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Aufgrund einer Täteridentifizierung durch den Verein wurde die dafür gemäß Strafzumessungsleitfaden fällige Geldstrafe von 3000 auf 2250 Euro reduziert.

Während des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 3. April 2022 wurden innerhalb des Gästebereiches mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Strafe hierfür beträgt gemäß Strafzumessungsleitfaden 4200 Euro.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.