6440 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6440 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den SV Waldhof Mannheim am 1. September 2019 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens acht Rauchtöpfe. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um vier Minuten. Zudem wurde vor Spielbeginn im Kaiserslauterer Zuschauerbereich ein großes Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6440 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den SV Waldhof Mannheim am 1. September 2019 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens acht Rauchtöpfe. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um vier Minuten. Zudem wurde vor Spielbeginn im Kaiserslauterer Zuschauerbereich ein großes Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.