63.300 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 63.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Wolfsburger Zuschauer in der 13. Minute des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 16. Dezember 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für ungefähr 40 Sekunden unterbrochen werden. Zudem musste die Begegnung in der 15. Minute ein weiteres Mal für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden, nachdem Wolfsburger Zuschauer mindestens 29 pyrotechnische Gegenstände zündeten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 63.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Wolfsburger Zuschauer in der 13. Minute des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 16. Dezember 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für ungefähr 40 Sekunden unterbrochen werden. Zudem musste die Begegnung in der 15. Minute ein weiteres Mal für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden, nachdem Wolfsburger Zuschauer mindestens 29 pyrotechnische Gegenstände zündeten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.