6300 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 6300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2090 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 13. Februar 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer 15 Blinker und kurz danach einen Rauchkörper. Darüber hinaus brannten Münsteraner Anhänger im Verlauf der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 23. Februar 2024 zwei Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 6300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2090 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 13. Februar 2024 zündeten Münsteraner Zuschauer 15 Blinker und kurz danach einen Rauchkörper. Darüber hinaus brannten Münsteraner Anhänger im Verlauf der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 23. Februar 2024 zwei Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.