6300 Euro Geldstrafe für FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro belegt.

Zwischen der ersten und dritten Minute des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 21. Oktober 2018 wurden im Zwickauer Zuschauerblock mindestens zwei Bengalische Feuer und zwei Rauchfackeln gezündet. In der sechsten Minute wurden erneut drei Bengalische Feuer und zwei Rauchfackeln abgebrannt. In der elften Minute wurde eine Rauchfackel, in der 31. Minute ein Bengalisches Feuer und zwei Rauchfackeln sowie in der 36. Minute fünf Bengalische Feuer im Zuschauerbereich des Heimteams gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro belegt.

Zwischen der ersten und dritten Minute des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 21. Oktober 2018 wurden im Zwickauer Zuschauerblock mindestens zwei Bengalische Feuer und zwei Rauchfackeln gezündet. In der sechsten Minute wurden erneut drei Bengalische Feuer und zwei Rauchfackeln abgebrannt. In der elften Minute wurde eine Rauchfackel, in der 31. Minute ein Bengalisches Feuer und zwei Rauchfackeln sowie in der 36. Minute fünf Bengalische Feuer im Zuschauerbereich des Heimteams gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.