62.500 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 20. Dezember 2023 zündeten Berliner Zuschauer ungefähr 50 pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Partie anschließend für etwa zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 20. Dezember 2023 zündeten Berliner Zuschauer ungefähr 50 pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Partie anschließend für etwa zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.