61.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 61.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 21. Januar 2023 zündeten Bremer Zuschauer mindestens 20 Bengalische Feuer und schossen zwölf Raketen in die Luft. Im Laufe der zweiten Halbzeit brannten Werder-Anhänger mindestens fünf weitere pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 61.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 21. Januar 2023 zündeten Bremer Zuschauer mindestens 20 Bengalische Feuer und schossen zwölf Raketen in die Luft. Im Laufe der zweiten Halbzeit brannten Werder-Anhänger mindestens fünf weitere pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.