6050 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 6050 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 29. Juli 2018 wurden im Cottbuser Zuschauerblock sieben pyrotechnische Fackeln gezündet. Zudem wurden in der 77. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 20. August 2018 während eines Eckstoßes für die Gäste ungefähr zehn Papierkugeln auf das Spielfeld geworfen. Die Begegnung musste daraufhin kurz unterbrochen werden. Darüber hinaus wurden zwischen der 50. und 55. Minute sowie in der Nachspielzeit des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 31. August 2018 insgesamt sieben Getränkebecher aus dem Cottbuser Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat den entsprechenden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 6050 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 29. Juli 2018 wurden im Cottbuser Zuschauerblock sieben pyrotechnische Fackeln gezündet. Zudem wurden in der 77. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 20. August 2018 während eines Eckstoßes für die Gäste ungefähr zehn Papierkugeln auf das Spielfeld geworfen. Die Begegnung musste daraufhin kurz unterbrochen werden. Darüber hinaus wurden zwischen der 50. und 55. Minute sowie in der Nachspielzeit des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 31. August 2018 insgesamt sieben Getränkebecher aus dem Cottbuser Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat den entsprechenden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.