60.000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt.

In der Schlussphase des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 23. Oktober 2021 wurden im Dresdner Zuschauerbereich Ordner massiv tätlich angegriffen. Einer der Ordner brach im Anschluss außerhalb des Blocks bewusstlos zusammen. Nach der Erstversorgung wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo er einige Tage stationär behandelt wurde. Ein anderer Ordner trug mehrere Fingerbrüche davon. Weitere Ordner erlitten Prellungen und einen Schock.

Der DFB-Kontrollausschuss hätte im Normalfall für diese Vorkommnisse eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt und behält sich vor, im Wiederholungsfall weitergehende Sanktionen zu beantragen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Dynamo Dresden hat gegen das Einzelrichterurteil fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt.

In der Schlussphase des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 23. Oktober 2021 wurden im Dresdner Zuschauerbereich Ordner massiv tätlich angegriffen. Einer der Ordner brach im Anschluss außerhalb des Blocks bewusstlos zusammen. Nach der Erstversorgung wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo er einige Tage stationär behandelt wurde. Ein anderer Ordner trug mehrere Fingerbrüche davon. Weitere Ordner erlitten Prellungen und einen Schock.

Der DFB-Kontrollausschuss hätte im Normalfall für diese Vorkommnisse eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt und behält sich vor, im Wiederholungsfall weitergehende Sanktionen zu beantragen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Dynamo Dresden hat gegen das Einzelrichterurteil fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

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