6000 Euro Strafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor dem Relegationsspiel zur 2. Bundesliga beim FC Erzgebirge Aue am 22. Mai 2018 wurde im Karlsruher Zuschauerblock massiv Pyrotechnik abgebrannt, weshalb die Partie mit zwei Minuten Verzögerung angepfiffen wurde. Zudem wurde kurz vor der Halbzeitpause erneut ein Rauchkörper und ein Bengalisches Feuer gezündet. Darüber hinaus wurden in der zweiten Hälfte Gegenstände aus dem Gästebereich geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor dem Relegationsspiel zur 2. Bundesliga beim FC Erzgebirge Aue am 22. Mai 2018 wurde im Karlsruher Zuschauerblock massiv Pyrotechnik abgebrannt, weshalb die Partie mit zwei Minuten Verzögerung angepfiffen wurde. Zudem wurde kurz vor der Halbzeitpause erneut ein Rauchkörper und ein Bengalisches Feuer gezündet. Darüber hinaus wurden in der zweiten Hälfte Gegenstände aus dem Gästebereich geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.