6000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 90.+4 Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 8. April 2022 liefen zwei Stuttgarter Anhänger auf das Spielfeld. Da das Spiel ohnehin unterbrochen war, wurden die Personen durch den Ordnungsdienst zügig vom Feld geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 90.+4 Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 8. April 2022 liefen zwei Stuttgarter Anhänger auf das Spielfeld. Da das Spiel ohnehin unterbrochen war, wurden die Personen durch den Ordnungsdienst zügig vom Feld geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.