6000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels zwischen dem 1. FC Union Berlin und Hertha BSC am 4. April 2021 wurden Feuerwerkskörper, die am Vortag der Partie von Union-Anhängern unbemerkt auf dem Stadiondach angebracht worden waren, ferngesteuert gezündet. Dabei geriet das Dach eines Imbiss-Containers in Brand und musste gelöscht werden.

Da der 1. FC Union Berlin bislang vier Täter ermittelt konnte, hat der DFB-Kontrollausschuss nur eine Geldstrafe von 6000 Euro beantragt. Ohne die erfolgreiche Täterermittlung hätte der Kontrollausschuss hingegen eine Geldstrafe von mindestens 20.000 Euro beim Sportgericht beantragt. Der DFB ermutigt darüber hinaus alle Vereine, die erhaltenen Geldstrafen auf zivilrechtlichem Wege an die Täter weiterzugeben.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels zwischen dem 1. FC Union Berlin und Hertha BSC am 4. April 2021 wurden Feuerwerkskörper, die am Vortag der Partie von Union-Anhängern unbemerkt auf dem Stadiondach angebracht worden waren, ferngesteuert gezündet. Dabei geriet das Dach eines Imbiss-Containers in Brand und musste gelöscht werden.

Da der 1. FC Union Berlin bislang vier Täter ermittelt konnte, hat der DFB-Kontrollausschuss nur eine Geldstrafe von 6000 Euro beantragt. Ohne die erfolgreiche Täterermittlung hätte der Kontrollausschuss hingegen eine Geldstrafe von mindestens 20.000 Euro beim Sportgericht beantragt. Der DFB ermutigt darüber hinaus alle Vereine, die erhaltenen Geldstrafen auf zivilrechtlichem Wege an die Täter weiterzugeben.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.