6000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Beginn der Zweitligapartie beim 1. FC Kaiserslautern am 4. Februar 2023 wurden im Kieler Zuschauerblock zehn pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Beginn der Zweitligapartie beim 1. FC Kaiserslautern am 4. Februar 2023 wurden im Kieler Zuschauerblock zehn pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.