6000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 6050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1950 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Dresdner Zuschauer in der 15. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Sandhausen am 20. Januar 2024 Schokomünzen auf den Rasen. Das Spiel musste daraufhin für etwa zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem lief in der 82. Minute eine Person aus dem Zuschauerbereich auf das Spielfeld. Dem Urteil wegen dieser Vorfälle hat der Verein zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Dem Urteil wegen dieser Vorfälle hat der Verein zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Darüber hinaus warfen Dresdner Anhänger aus demselben Grund in der 31. Minute des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 18. Februar 2024 mehrere kleine Gummibälle auf den Rasen. Die Partie wurde daraufhin für drei Minuten unterbrochen.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 6050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1950 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Dresdner Zuschauer in der 15. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Sandhausen am 20. Januar 2024 Schokomünzen auf den Rasen. Das Spiel musste daraufhin für etwa zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem lief in der 82. Minute eine Person aus dem Zuschauerbereich auf das Spielfeld. Dem Urteil wegen dieser Vorfälle hat der Verein zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Dem Urteil wegen dieser Vorfälle hat der Verein zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Darüber hinaus warfen Dresdner Anhänger aus demselben Grund in der 31. Minute des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 18. Februar 2024 mehrere kleine Gummibälle auf den Rasen. Die Partie wurde daraufhin für drei Minuten unterbrochen.

###more###