6000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Köln am 10. November 2018 wurden im Dresdner Zuschauerblock mindestens acht pyrotechnische Gegenstände gezündet. Das Spiel musste wegen der starken Rauchentwicklung für rund zwei Minuten unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Köln am 10. November 2018 wurden im Dresdner Zuschauerblock mindestens acht pyrotechnische Gegenstände gezündet. Das Spiel musste wegen der starken Rauchentwicklung für rund zwei Minuten unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.