6000 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 24. Februar 2024 zündeten Schalker Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 24. Februar 2024 zündeten Schalker Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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