6000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 6000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Bundesligaspiel bei Eintracht Frankfurt am 20. Dezember wurden im Fanblock von Borussia Mönchengladbach in der 46., 61., und 86. Spielminute sowie kurz nach Spielende insgesamt sechs Bengalische Fackeln entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafen in Höhe von 6000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Im Bundesligaspiel bei Eintracht Frankfurt am 20. Dezember wurden im Fanblock von Borussia Mönchengladbach in der 46., 61., und 86. Spielminute sowie kurz nach Spielende insgesamt sechs Bengalische Fackeln entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.