600 Euro Geldstrafe für VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Zweitligisten VfL Wolfsburg II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

Vor Beginn des Spiels der 2. Frauen-Bundesliga beim 1. FFC Frankfurt II am 19. Mai 2019 zündeten Wolfsburger Zuschauer drei Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Zweitligisten VfL Wolfsburg II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

Vor Beginn des Spiels der 2. Frauen-Bundesliga beim 1. FFC Frankfurt II am 19. Mai 2019 zündeten Wolfsburger Zuschauer drei Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.