600 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 10. Dezember 2023 entzündeten Kieler Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 10. Dezember 2023 entzündeten Kieler Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.