600 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 6. August 2022 zündete ein Hannoveraner Zuschauer einen Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 6. August 2022 zündete ein Hannoveraner Zuschauer einen Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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