600 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 600 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 12. Februar 2023 brannten Düsseldorfer Anhänger einen pyrotechnischen Gegenstand ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 600 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 12. Februar 2023 brannten Düsseldorfer Anhänger einen pyrotechnischen Gegenstand ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.