DFB-Sportgericht
600 Euro Geldstrafe für die SV Elversberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Elversberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 20. Januar 2024 brannten Elversberger Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab. Aufgrund einer erfolgreichen Täterermittlung durch den Verein reduzierte sich die eigentlich zu beantragende Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro gemäß der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses um 50 Prozent.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

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Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 128.800 Euro.
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