600 Euro Geldstrafe für die SV Elversberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Elversberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 20. Januar 2024 brannten Elversberger Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab. Aufgrund einer erfolgreichen Täterermittlung durch den Verein reduzierte sich die eigentlich zu beantragende Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro gemäß der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses um 50 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Elversberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 20. Januar 2024 brannten Elversberger Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab. Aufgrund einer erfolgreichen Täterermittlung durch den Verein reduzierte sich die eigentlich zu beantragende Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro gemäß der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses um 50 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.