5950 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1950 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen die SV Elversberg am 29. April 2023 zündeten Dortmunder Zuschauer zwei Nebeltöpfe. Während des Spiels wurden im Heimbereich zudem 15 Bengalische Fackeln abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1950 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen die SV Elversberg am 29. April 2023 zündeten Dortmunder Zuschauer zwei Nebeltöpfe. Während des Spiels wurden im Heimbereich zudem 15 Bengalische Fackeln abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.