59.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 59.000 Euro belegt. Bis zu 20.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2019 nachzuweisen wäre.

In der 48. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 2. Februar 2019 brannten Bremer Zuschauer mindestens fünf Rauchtöpfe und 15 Bengalische Feuer ab, weshalb die Partie für knapp eine Minute unterbrochen werden musste. Darüber hinaus wurden kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels bei Borussia Dortmund am 5. Februar 2019 im Bremer Zuschauerbereich mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 59.000 Euro belegt. Bis zu 20.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2019 nachzuweisen wäre.

In der 48. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 2. Februar 2019 brannten Bremer Zuschauer mindestens fünf Rauchtöpfe und 15 Bengalische Feuer ab, weshalb die Partie für knapp eine Minute unterbrochen werden musste. Darüber hinaus wurden kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels bei Borussia Dortmund am 5. Februar 2019 im Bremer Zuschauerbereich mindestens 35 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.