57.000 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Aufsteiger Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 57.000 Euro belegt. Bis zu 19.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Vor dem Zweitligaspiel beim MSV Duisburg am 11. März 2018 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich Bengalische Feuer abgebrannt und Feuerwerkskörper abgeschossen. In der 42., 66. und 89. Minute sowie nach der Partie wurde im Gästeblock erneut Pyrotechnik abgebrannt. Vor und während der Meisterschaftsbegegnung beim SV Darmstadt 98 am 2. April 2018 wurde ebenfalls Pyrotechnik im Düsseldorfer Zuschauerbereich abgebrannt.

Darüber hinaus wurden in der 30. und 31. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 15. April 2018 aus dem Block des Gästeteams Bierbecher auf das Spielfeld geworfen. Während der Partie bei Dynamo Dresden am 28. April 2018 wurde im Düsseldorfer Zuschauerbereich mehrmals für mehrere Minuten Pyrotechnik abgebrannt.

Des Weiteren wurden in der vierten und 45. Minute des Meisterschaftsspiels gegen Holstein Kiel am 6. Mai 2018 Gegenstände aus dem Zuschauerblock des Heimteams geworfen. In der 69. Minute wurde der Kieler Torhüter von einem geworfenen Gegenstand am Kopf getroffen. Nach einer kurzen Behandlung des Torhüters konnte das Spiel fortgesetzt werden. Nach dem Abpfiff stürmten zahlreiche Düsseldorfer Anhänger auf den Platz, die auch von den vielen eingesetzten Ordnern nicht aufgehalten werden konnten. Zudem wurde Pyrotechnik auf dem Feld abgebrannt und ein Rauchkörper vom Innenraum in den noch gefüllten Gästebereich geworfen.

Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 13. Mai 2018 wurde im Zuschauerbereich des Gästeteams mehrfach Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Aufsteiger Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 57.000 Euro belegt. Bis zu 19.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Vor dem Zweitligaspiel beim MSV Duisburg am 11. März 2018 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich Bengalische Feuer abgebrannt und Feuerwerkskörper abgeschossen. In der 42., 66. und 89. Minute sowie nach der Partie wurde im Gästeblock erneut Pyrotechnik abgebrannt. Vor und während der Meisterschaftsbegegnung beim SV Darmstadt 98 am 2. April 2018 wurde ebenfalls Pyrotechnik im Düsseldorfer Zuschauerbereich abgebrannt.

Darüber hinaus wurden in der 30. und 31. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 15. April 2018 aus dem Block des Gästeteams Bierbecher auf das Spielfeld geworfen. Während der Partie bei Dynamo Dresden am 28. April 2018 wurde im Düsseldorfer Zuschauerbereich mehrmals für mehrere Minuten Pyrotechnik abgebrannt.

Des Weiteren wurden in der vierten und 45. Minute des Meisterschaftsspiels gegen Holstein Kiel am 6. Mai 2018 Gegenstände aus dem Zuschauerblock des Heimteams geworfen. In der 69. Minute wurde der Kieler Torhüter von einem geworfenen Gegenstand am Kopf getroffen. Nach einer kurzen Behandlung des Torhüters konnte das Spiel fortgesetzt werden. Nach dem Abpfiff stürmten zahlreiche Düsseldorfer Anhänger auf den Platz, die auch von den vielen eingesetzten Ordnern nicht aufgehalten werden konnten. Zudem wurde Pyrotechnik auf dem Feld abgebrannt und ein Rauchkörper vom Innenraum in den noch gefüllten Gästebereich geworfen.

Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 13. Mai 2018 wurde im Zuschauerbereich des Gästeteams mehrfach Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.