57.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Absteiger Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 57.000 Euro belegt. Bis zu 19.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 21. April 2019 brannten Hannoveraner Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer ab. Darüber hinaus steckten Hannoveraner Zuschauer unmittelbar vor dem Anpfiff der Bundesligabegegnung bei Fortuna Düsseldorf am 18. Mai 2019 mindestens 20 Rauchkörper sowie fünf Blinker an. Zudem wurde im Hannoveraner Zuschauerbereich in der dritten und 65. Minute jeweils ein Böller gezündet.

Gegen die Urteile des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Absteiger Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 57.000 Euro belegt. Bis zu 19.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 21. April 2019 brannten Hannoveraner Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer ab. Darüber hinaus steckten Hannoveraner Zuschauer unmittelbar vor dem Anpfiff der Bundesligabegegnung bei Fortuna Düsseldorf am 18. Mai 2019 mindestens 20 Rauchkörper sowie fünf Blinker an. Zudem wurde im Hannoveraner Zuschauerbereich in der dritten und 65. Minute jeweils ein Böller gezündet.

Gegen die Urteile des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.