5600 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels beim Karlsruher SC am 18. Mai 2019 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens 14 Rauchtöpfe und zwei Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels beim Karlsruher SC am 18. Mai 2019 zündeten Hallenser Zuschauer mindestens 14 Rauchtöpfe und zwei Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.