5600 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Kaiserslauterer Zuschauer während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 20. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem zündete ein Kaiserslauterer Zuschauer in der 46. Minute einen Rauchtopf.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Kaiserslauterer Zuschauer während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 20. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem zündete ein Kaiserslauterer Zuschauer in der 46. Minute einen Rauchtopf.