5500 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

Während der Halbzeitpause des Drittligaspiels gegen Werder Bremen II am 18. November 2017 griffen Jenaer Zuschauer Gästefans auf der Haupttribüne an und versuchten, Fan-Utensilien zu entwenden. Zumindest ein Bremer Anhänger wurde dabei verletzt.

Darüber hinaus brannten Jenaer Zuschauer zwischen der 47. und 50. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 25. November 2017 Pyrotechnik ab und nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 9. Dezember 2017 zwei Fan-Schals des KSC.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt.

Während der Halbzeitpause des Drittligaspiels gegen Werder Bremen II am 18. November 2017 griffen Jenaer Zuschauer Gästefans auf der Haupttribüne an und versuchten, Fan-Utensilien zu entwenden. Zumindest ein Bremer Anhänger wurde dabei verletzt.

Darüber hinaus brannten Jenaer Zuschauer zwischen der 47. und 50. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 25. November 2017 Pyrotechnik ab und nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den Karlsruher SC am 9. Dezember 2017 zwei Fan-Schals des KSC.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.