54.600 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 54.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 18.200 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 7. Mai 2022 zündeten Hannoveraner Zuschauer mindestens 15 Bengalische Feuer und Rauchkörper. Zusätzlich wurden aus Feuerwerksbatterien eine Vielzahl an Leuchtkugeln in die Luft geschossen. Der Spielbeginn verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um rund dreieinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 54.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 18.200 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 7. Mai 2022 zündeten Hannoveraner Zuschauer mindestens 15 Bengalische Feuer und Rauchkörper. Zusätzlich wurden aus Feuerwerksbatterien eine Vielzahl an Leuchtkugeln in die Luft geschossen. Der Spielbeginn verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um rund dreieinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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