5400 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 12. November 2023 brannten Wiesbadener Zuschauer neun Rauchtöpfe ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 12. November 2023 brannten Wiesbadener Zuschauer neun Rauchtöpfe ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.