5400 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt.

In der 79. Minute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 16. April 2022 brannten Karlsruher Zuschauer neun Begalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro belegt.

In der 79. Minute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 16. April 2022 brannten Karlsruher Zuschauer neun Begalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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