53.000 Euro Strafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 53.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 29. September 2023 brannten Dortmunder Zuschauer 51 Bengalische Feuer und zwei Blinker ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 53.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 29. September 2023 brannten Dortmunder Zuschauer 51 Bengalische Feuer und zwei Blinker ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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