5300 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5300 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 26. Oktober 2021 brannten Osnabrücker Zuschauer mindestens 15 Bengalische Feuer in ihrem Block ab. Zudem warfen Osnabrücker Zuschauer während der Partie mindestens sechs Gegenstände wie Kunststoffbecher und Feuerzeuge in Richtung Spielfeld.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 7050 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5300 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 26. Oktober 2021 brannten Osnabrücker Zuschauer mindestens 15 Bengalische Feuer in ihrem Block ab. Zudem warfen Osnabrücker Zuschauer während der Partie mindestens sechs Gegenstände wie Kunststoffbecher und Feuerzeuge in Richtung Spielfeld.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 7050 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.