52.560 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.560 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn der Zweitligapartie beim Hamburger SV am 18. März 2023 brannten Kieler Zuschauer 42 Bengalische Feuer ab und schossen acht Raketen in Richtung Spielfeld. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um knapp zweieinhalb Minuten. Außerdem entfachten Kieler Zuschauer in der ersten Halbzeit weitere sieben Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.560 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn der Zweitligapartie beim Hamburger SV am 18. März 2023 brannten Kieler Zuschauer 42 Bengalische Feuer ab und schossen acht Raketen in Richtung Spielfeld. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um knapp zweieinhalb Minuten. Außerdem entfachten Kieler Zuschauer in der ersten Halbzeit weitere sieben Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.