5250 Euro Geldstrafe für Halle

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro belegt.

In der 48. Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 19. Oktober 2019 wurden im Hallenser Zuschauerbereich mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Partie musste daraufhin aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro belegt.

In der 48. Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 19. Oktober 2019 wurden im Hallenser Zuschauerbereich mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Partie musste daraufhin aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.