5250 Euro Geldstrafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels gegen den FSV Zwickau am 2. Dezember 2019 zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels gegen den FSV Zwickau am 2. Dezember 2019 zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.