52.125 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.125 Euro belegt. Bis zu 17.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2019 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 4. November 2018 brannten Düsseldorfer Zuschauer zu unterschiedlichsten Zeitpunkten insgesamt 53 pyrotechnische Gegenstände ab. Das führte unter anderem dazu, dass die Begegnung mehrmals kurzzeitig unterbrochen werden musste.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.125 Euro belegt. Bis zu 17.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2019 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 4. November 2018 brannten Düsseldorfer Zuschauer zu unterschiedlichsten Zeitpunkten insgesamt 53 pyrotechnische Gegenstände ab. Das führte unter anderem dazu, dass die Begegnung mehrmals kurzzeitig unterbrochen werden musste.