5150 Euro Geldstrafe für FC Bayern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 5150 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel der zweiten Mannschaft des FC Bayern München beim FSV Zwickau am 20. Oktober 2019 zündeten Münchner Zuschauer mindestens zwei Rauchtöpfe. Darüber hinaus warfen Münchner Zuschauer in der 12. Minute des Drittligaspiel des FC Bayern München II gegen Waldhof Mannheim am 28. Oktober 2019 mindestens 30 Tennisbälle auf das Spielfeld, die anschließend erst wieder eingesammelt und entfernt werden mussten. Zudem wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit von Münchner Zuschauern sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die beiden Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 5150 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel der zweiten Mannschaft des FC Bayern München beim FSV Zwickau am 20. Oktober 2019 zündeten Münchner Zuschauer mindestens zwei Rauchtöpfe. Darüber hinaus warfen Münchner Zuschauer in der 12. Minute des Drittligaspiel des FC Bayern München II gegen Waldhof Mannheim am 28. Oktober 2019 mindestens 30 Tennisbälle auf das Spielfeld, die anschließend erst wieder eingesammelt und entfernt werden mussten. Zudem wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit von Münchner Zuschauern sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die beiden Urteile sind damit rechtskräftig.