50.000 Euro Geldstrafe für den BVB

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

Im DFB-Pokalspiel beim 1. FC Magdeburg am 24. Oktober 2017 wurden im Dortmunder Zuschauerblock mehrfach pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. In der 46. Minute musste das Spielgeschehen dabei wegen der erheblichen Rauchentwicklung kurz unterbrochen werden.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den FC Schalke 04 am 25. November 2017 wurden mindestens fünf Rauchtöpfe, während der Partie zudem eine Bengalische Fackel und zwei Böller gezündet. Außerdem wurde zweimal ein gefüllter Bierbecher in die Coachingzone der Schalker, in der 80. Minute mehrere Bierbecher in Richtung des Schalker Torhüters geworfen.

Darüber hinaus wurden während des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 19. Januar 2018 mehrere Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

Im DFB-Pokalspiel beim 1. FC Magdeburg am 24. Oktober 2017 wurden im Dortmunder Zuschauerblock mehrfach pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. In der 46. Minute musste das Spielgeschehen dabei wegen der erheblichen Rauchentwicklung kurz unterbrochen werden.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den FC Schalke 04 am 25. November 2017 wurden mindestens fünf Rauchtöpfe, während der Partie zudem eine Bengalische Fackel und zwei Böller gezündet. Außerdem wurde zweimal ein gefüllter Bierbecher in die Coachingzone der Schalker, in der 80. Minute mehrere Bierbecher in Richtung des Schalker Torhüters geworfen.

Darüber hinaus wurden während des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 19. Januar 2018 mehrere Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.