5000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 7. Mai 2022 brannten Berliner Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände mit Rauchentwicklung ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 7. Mai 2022 brannten Berliner Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände mit Rauchentwicklung ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###