5000 Euro Geldstrafe für Stuttgarter Futsal Club

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Stuttgarter Futsal Club im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines schuldhaften Nichtantretens zu einem Bundesspiel mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Die Futsal-Bundesligapartie beim VfL 05 Hohenstein-Ernstthal (HOT 05 Futsal) am 19. Februar 2023 fand kurzfristig nicht statt, nachdem der Stuttgarter Futsal Club am Morgen des Spieltags mitgeteilt hatte, dass ihm nur vier Akteure zur Verfügung stünden, darunter zwei Torhüter. Von den 20 Gemeldeten auf der Spielberechtigungsliste seien sieben erkrankt, vier verletzt und fünf anderweitig verhindert.

Der Stuttgarter FC ist demnach nach Ansicht des Gerichts schuldhaft zu einem Bundesspiel nicht angetreten. Der Verein hätte den zwingend vorgegebenen statuarischen Weg, im Falle der Erkrankung und Verletzung von spielberechtigten Spielern die Absetzung des Bundesligaspiels bei dem jeweils zuständigen Spielleiter zu beantragen, beschreiten können und müssen. Dies habe er bewusst und in Kenntnis der Umstände – und damit schuldhaft – nicht getan. Grundsätzlich liege es allein im Verantwortungsbereich des Vereins, eine ausreichende Anzahl an Spielern zur Verfügung zu haben.

Das DFB-Sportgericht hatte bereits am 6. März 2023 das ausgefallene Spiel mit drei Punkten und 5:0 Toren als Sieg für den VfL 05 Hohenstein-Ernstthal (HOT 05 Futsal) gewertet.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Stuttgarter Futsal Club im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines schuldhaften Nichtantretens zu einem Bundesspiel mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Die Futsal-Bundesligapartie beim VfL 05 Hohenstein-Ernstthal (HOT 05 Futsal) am 19. Februar 2023 fand kurzfristig nicht statt, nachdem der Stuttgarter Futsal Club am Morgen des Spieltags mitgeteilt hatte, dass ihm nur vier Akteure zur Verfügung stünden, darunter zwei Torhüter. Von den 20 Gemeldeten auf der Spielberechtigungsliste seien sieben erkrankt, vier verletzt und fünf anderweitig verhindert.

Der Stuttgarter FC ist demnach nach Ansicht des Gerichts schuldhaft zu einem Bundesspiel nicht angetreten. Der Verein hätte den zwingend vorgegebenen statuarischen Weg, im Falle der Erkrankung und Verletzung von spielberechtigten Spielern die Absetzung des Bundesligaspiels bei dem jeweils zuständigen Spielleiter zu beantragen, beschreiten können und müssen. Dies habe er bewusst und in Kenntnis der Umstände – und damit schuldhaft – nicht getan. Grundsätzlich liege es allein im Verantwortungsbereich des Vereins, eine ausreichende Anzahl an Spielern zur Verfügung zu haben.

Das DFB-Sportgericht hatte bereits am 6. März 2023 das ausgefallene Spiel mit drei Punkten und 5:0 Toren als Sieg für den VfL 05 Hohenstein-Ernstthal (HOT 05 Futsal) gewertet.