5000 Euro Geldstrafe für Sandhausens Präsidenten Jürgen Machmeier

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jürgen Machmeier, den Präsidenten des Zweitligisten SV Sandhausen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Machmeier hatte sich nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 9. August 2019 beim Gang in die Kabine unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann um Robert Hartmann (Wangen) verhalten und geäußert.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat Jürgen Machmeier fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jürgen Machmeier, den Präsidenten des Zweitligisten SV Sandhausen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Machmeier hatte sich nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 9. August 2019 beim Gang in die Kabine unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann um Robert Hartmann (Wangen) verhalten und geäußert.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat Jürgen Machmeier fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.