5000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 47. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 4. August 2017 war im Erfurter Zuschauerbereich vermehrt Pyrotechnik gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 47. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 4. August 2017 war im Erfurter Zuschauerbereich vermehrt Pyrotechnik gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.