5000 Euro Geldstrafe für Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim Regionalligisten SV Elversberg am 8. August 2021 wurden aus dem Mainzer Zuschauerblock mehrmals Flüssigkeiten auf Spieler des Heimvereins geschüttet. Zudem warfen Mainzer Zuschauer wiederholt teils gefüllte Getränkebecher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim Regionalligisten SV Elversberg am 8. August 2021 wurden aus dem Mainzer Zuschauerblock mehrmals Flüssigkeiten auf Spieler des Heimvereins geschüttet. Zudem warfen Mainzer Zuschauer wiederholt teils gefüllte Getränkebecher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.