5000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 29. Oktober 2016 wurden im Kieler Zuschauerbereich Transparente mit beleidigendem Inhalt gezeigt, während Kieler Zuschauer im Drittligaspiel gegen Rot-Weiß Erfurt am 5. November 2016 beleidigende Gesänge anstimmten. Darüber hinaus zündeten Zuschauer aus Kiel kurz vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim FSV Frankfurt am 28. Januar 2017 Pyrotechnik im Gästeblock.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 29. Oktober 2016 wurden im Kieler Zuschauerbereich Transparente mit beleidigendem Inhalt gezeigt, während Kieler Zuschauer im Drittligaspiel gegen Rot-Weiß Erfurt am 5. November 2016 beleidigende Gesänge anstimmten. Darüber hinaus zündeten Zuschauer aus Kiel kurz vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim FSV Frankfurt am 28. Januar 2017 Pyrotechnik im Gästeblock.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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