5000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während eines On-Field-Reviews zur Roten Karte gegen den Düsseldorfer Spieler Edgar Prib wurde Schiedsrichter-Assistent Richard Hempel (Großnaundorf) in der 25. Minute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 16. Oktober 2021 aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Hinterkopf getroffen. Nach umfangreichen Ermittlungen konnte der Täter als Anhänger von Fortuna Düsseldorf identifiziert werden.

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten von Fortuna Düsseldorf berücksichtigt, dass sich der Verein beim Schiedsrichter-Assistenten entschuldigt und den Täter konkret ermittelt hat. Zudem leitete der Klub gegen den Feuerzeug-Werfer ein Stadionverbotsverfahren und ein Vereinsausschlussverfahren ein.

Ohne die erfolgreiche Täterermittlung wäre eine weitaus höhere Geldstrafe seitens des DFB-Kontrollausschusses beim DFB-Sportgericht beantragt worden. Diese hätte mindestens eine Höhe von 20.000 Euro gehabt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während eines On-Field-Reviews zur Roten Karte gegen den Düsseldorfer Spieler Edgar Prib wurde Schiedsrichter-Assistent Richard Hempel (Großnaundorf) in der 25. Minute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 16. Oktober 2021 aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Hinterkopf getroffen. Nach umfangreichen Ermittlungen konnte der Täter als Anhänger von Fortuna Düsseldorf identifiziert werden.

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten von Fortuna Düsseldorf berücksichtigt, dass sich der Verein beim Schiedsrichter-Assistenten entschuldigt und den Täter konkret ermittelt hat. Zudem leitete der Klub gegen den Feuerzeug-Werfer ein Stadionverbotsverfahren und ein Vereinsausschlussverfahren ein.

Ohne die erfolgreiche Täterermittlung wäre eine weitaus höhere Geldstrafe seitens des DFB-Kontrollausschusses beim DFB-Sportgericht beantragt worden. Diese hätte mindestens eine Höhe von 20.000 Euro gehabt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.